Jurafuchs

§ 55

VwGO
Allgemeine Verfahrensvorschriften
Stand 2026-06-30
§§ 169, 171a bis 198 des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Öffentlichkeit, Sitzungspolizei, Gerichtssprache, Beratung und Abstimmung finden entsprechende Anwendung.

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1 interaktive Fall zu § 55 VwGO – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.