Der Bundespersonalausschuss oder ein von ihm bestimmter unabhängiger Ausschuss stellt fest, wer die Befähigung für eine Laufbahn ohne die vorgeschriebene Vorbildung durch Lebens- und Berufserfahrung erworben hat.
§ 19
BBG 2009Andere Bewerberinnen und andere Bewerber
Laufbahnen
Stand 2026-07-09