Kosten im Sinne der §§ 105 bis 108 sind die Personal- und Sachausgaben für die Gefahrenabwehr sowie die Ausgaben, die durch die Tätigkeit der Gefahrenabwehrbehörden und der Polizeibehörden entstehen.
§ 104
HSOGBegriff der Kosten
DRITTER TEIL Kosten
Stand 2005-01-14