Jurafuchs

§ 146

InsO
Verjährung des Anfechtungsanspruchs
Insolvenzanfechtung
Stand 2026-05-06
(1)
Die Verjährung des Anfechtungsanspruchs richtet sich nach den Regelungen über die regelmäßige Verjährung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
(2)
Auch wenn der Anfechtungsanspruch verjährt ist, kann der Insolvenzverwalter die Erfüllung einer Leistungspflicht verweigern, die auf einer anfechtbaren Handlung beruht.

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