Jurafuchs

§ 107

JGG
Gerichtsverfassung
Gerichtsverfassung und Verfahren
Stand 2026-05-06
Von den Vorschriften über die Jugendgerichtsverfassung gelten die §§ 33 bis 34 Abs. 1 und §§ 35 bis 38 für Heranwachsende entsprechend.

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2 interaktive Fälle zu § 107 JGG – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.