Die Finanzkraftmesszahl einer Gemeinde setzt sich zusammen aus der Steuerkraftmesszahl (§ 11) und der Schlüsselzuweisung A.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 9 Schlüsselzuweisungen B§ 11 Steuerkraftmesszahl →