Die Gemeinden erhalten aus der für die Schlüsselzuweisungen A und die Schlüsselzuweisungen B nicht verbrauchten Schlüsselmasse der Gemeinden (§ 7 Nr. 2) Zuweisungen nach dem Schlüssel ihrer Einwohnerzahl.
§ 13
KFAGSchlüsselzuweisungen C
Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden
Stand 1983-07-12