(1)
Auf der Transparenz-Plattform des Landes werden vorbehaltlich der §§ 14 bis 17 die in § 7 genannten Informationen in elektronischer Form zugänglich gemacht.
(2)
Bereits vorhandene Informationsangebote können vorbehaltlich der §§ 14 bis 17 in die Transparenz-Plattform integriert werden.
(3)
Die Transparenz-Plattform enthält eine Suchfunktion sowie eine nicht anonyme Rückmeldefunktion. Die Rückmeldefunktion soll es den Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen, vorhandene Informationen zu bewerten und auf Informationsdefizite und Informationswünsche aufmerksam zu machen.