Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 36 Zuständigkeit und Anordnungsbefugnisse der Ortspolizeibehörde§ 38 Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten →