Jurafuchs

§ 68

SächsSchiedsGütStG
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Übergangs- und Schlussbestimmungen 25
Stand 2019-04-27
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2000 in Kraft. Gleichzeitig treten die §§ 1 bis 39 und die §§ 46 bis 58 des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden außer Kraft.27

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 27. Mai 1999

Der Landtagspräsident Erich Iltgen

Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister der Justiz Steffen Heitmann

Meine Notizen

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