Die Aufsichtsbehörden sollen die Gemeinden und Landkreise bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beraten, fördern und unterstützen, ihre Rechte schützen und sie in ihrer Entschlusskraft und Selbstverwaltung stärken.
§ 116
ThürKOGrundsatz
Staatliche Aufsicht
Stand 2003-01-28