Das Gebiet der Landkreise setzt sich aus den ihnen zugehörenden Gemeinden und gemeindefreien Gebieten zusammen. Ihr Gebiet bildet zugleich den Bereich der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde (Landratsamt).
§ 91
ThürKOLandkreisgebiet
Allgemeine Grundlagen
Stand 2003-01-28