Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 130 b Kommunalisierung der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter§ 132 (In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten) →