Für eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel sind keine behördlichen Erlaubnisse erforderlich, die sich auf die Benutzung der öffentlichen Verkehrsflächen beziehen.
§ 12
VersFG SHErlaubnisfreiheit
Abschnitt 2 Versammlungen unter freiem Himmel
Stand 2015-06-18