Zugestellt wird, wenn es durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung bestimmt ist.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 1 Geltungsbereich§ 3 Zustellung zur Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen →