Vollstreckungsbehörde ist die Behörde, die für die Vollstreckung eines Verwaltungsakts zuständig ist.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 20 Vollstreckungsschuldner§ 22 Vollstreckungshilfe →