Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, wenn er stimmberechtigt ist; sonst gilt Stimmengleichheit als Ablehnung.
§ 91
VwVfG M-VBeschlussfassung
Ehrenamtliche Tätigkeit, Ausschüsse
Stand 2020-05-06