Außer-Kraft-Treten von Vorschriften, Übergangsbestimmung
Vierter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
Stand 1976-11-18
(1)
(Aufhebungsbestimmung)
(2)
Für Rechte und Rechtsverhältnisse, die vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes entstanden sind, bleiben, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, die bisherigen Vorschriften maßgebend.