Soweit in anderen Vorschriften auf Bestimmungen verwiesen wird, die durch dieses Gesetz aufgehoben werden, treten an deren Stelle die entsprechenden Bestimmungen dieses Gesetzes.
§ 28
AGBGBVerweisungen in anderen Vorschriften
Vierter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
Stand 1976-11-18