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Jurafuchs

§ 132

BauGB
Regelung durch Satzung
Stand 2026-03-10
Die Gemeinden regeln durch Satzung 1.die Art und den Umfang der Erschließungsanlagen im Sinne des § 129,2.die Art der Ermittlung und der Verteilung des Aufwands sowie die Höhe des Einheitssatzes,3.die Kostenspaltung (§ 127 Absatz 3) und4.die Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage.

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