Die Gemeinde hat im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bauleitplans eine Begründung beizufügen. In ihr sind entsprechend dem Stand des Verfahrens 1.die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans und2.in dem Umweltbericht nach der Anlage 1 zu diesem Gesetzbuch die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzesdarzulegen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung.
Meine Notizen
Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →
Quelle: gesetze-im-internet.de/baugb/__2a.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).