Das Geschäftsjahr der Gerichte ist das Kalenderjahr.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← Art. 5 Zahl und Art der Senate beim Bayerischen Obersten Landesgericht; auswärtige SenateArt. 7 Geschäftsverteilung, Vertretung und Besetzung →