In der Forderungsübersicht sind die Forderungen der Gemeinde nachzuweisen. Die Forderungsübersicht ist vertikal entsprechend der Bilanz zu gliedern.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 50 Anlagenübersicht§ 52 Verbindlichkeitenübersicht →