Jurafuchs

§ 53

GemHVO
Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen
Teil 8 Jahresabschluss
Stand 2006-05-18
Die Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen ist wie folgt zu gliedern:
1.
Aufwandsermächtigungen,
2.
Auszahlungsermächtigungen und
3.
Ermächtigungen für die Aufnahme von Investitionskrediten.

In der Übersicht sind ferner die aus Verpflichtungsermächtigungen in den kommenden Haushaltsjahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen darzustellen.

Meine Notizen

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