Die Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen ist wie folgt zu gliedern:
1.
Aufwandsermächtigungen,
2.
Auszahlungsermächtigungen und
3.
Ermächtigungen für die Aufnahme von Investitionskrediten.
In der Übersicht sind ferner die aus Verpflichtungsermächtigungen in den kommenden Haushaltsjahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen darzustellen.