Die für Mitglieder des Vorstands gegebenen Vorschriften gelten auch für Stellvertreter von Mitgliedern.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 34 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder§ 36 Aufsichtsrat →