Enthält die Satzung nicht die für sie wesentlichen Bestimmungen oder ist eine dieser Bestimmungen nichtig, so kann jedes Mitglied der Genossenschaft und jedes Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied im Wege der Klage beantragen, dass die Genossenschaft für nichtig erklärt werde.
§ 94
GenGKlage auf Nichtigerklärung
Auflösung und Nichtigkeit der Genossenschaft
Stand 2026-05-06