(1)
Das Land beteiligt sich an der Finanzierung von Suchtprävention und Suchtberatung zur Vermeidung und Bekämpfung der Glücksspielsucht.
(2)
Die besonderen Gefahren des Online-Glücksspiels sind bei der Suchtprävention und Suchtberatung zur Vermeidung und Bekämpfung der Glücksspielsucht zu beachten.
Einzelnorm