Lotterien und Ausspielungen mit geringerem Gefährdungspotential
Lotterien und Ausspielungen mit geringerem Gefährdungspotential und kleine Lotterien und Ausspielungen
Stand 2024-03-05
Bei Lotterien und Ausspielungen mit geringerem Gefährdungspotential richten sich die Erteilung sowie Form und Inhalt der Erlaubnis nach den §§ 12 bis 17 des Glücksspielstaatsvertrages 2021.