Das Land fördert investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung, zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen und Energiespeichertechnologien sowie zugehörige Machbarkeitsstudien.
§ 5
HEGFörderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien
ZWEITER TEIL Förderung
Stand 2012-11-21