(1)
Das Land unterstützt die Beratung über Möglichkeiten zur rationellen und umweltverträglichen Energienutzung. Einrichtungen und Maßnahmen zur Energieberatung können durch Zuschüsse gefördert werden.
(2)
Das Land fördert Maßnahmen zur Qualifikations- und Informationsvermittlung von Technologien auf dem Gebiet der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien.
(3)
Das Land fördert Informations- und Akzeptanzinitiativen im Zusammenhang mit der Energieversorgung aus erneuerbaren Energien und im Zusammenhang mit dem Ausbau und der Modernisierung der Netzinfrastruktur.