Bachelor- und konsekutive Masterstudiengänge sind gebührenfrei; dies gilt nicht für den Bezug von Fernstudienmaterial. Die Bestimmungen des Landesgebührengesetzes und die Erhebung von Sozialbeiträgen bleiben unberührt.
§ 70
HochSchGStudiengebührenfreiheit
Studierende
Stand 2020-09-23