Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten für künstlerische Einrichtungen sinngemäß.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 96 Besondere wissenschaftliche Einrichtungen, Betriebseinheiten und Universitätsklinika§ 98 Hochschule für Musik Mainz und Kunsthochschule Mainz →