Die Hochschule regelt die Bestellung der Leitung wissenschaftlicher Einrichtungen und Betriebseinheiten sowie deren innere Struktur durch Satzung. Sie kann darin ferner allgemeine Grundsätze, insbesondere hinsichtlich der Leitung, festlegen und Bestimmungen über die Aufgaben treffen.
§ 91
HochSchGOrganisation
Wissenschaftliche Einrichtungen und Betriebseinheiten
Stand 2020-09-23