Jurafuchs

§ 12

HVerkG
Bestimmung des Inkrafttretens und des Außerkrafttretens
VIERTER TEIL Ergänzende Bestimmungen für Rechtsverordnungen
Stand 2023-06-28
(1)
Rechtsverordnungen sollen den Tag ihres Inkrafttretens und ihres Außerkrafttretens bestimmen.
(2)
Enthält eine Rechtsverordnung keine Bestimmung über das Inkrafttreten, so tritt sie zwei Wochen nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie verkündet worden ist.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →