Das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen ist von der Staatskanzlei auf der Internetseite www.verkuendung.hessen.de bereitzustellen und dort vollständig und dauerhaft zum Abruf bereitzuhalten.
§ 4
HVerkGBereitstellung und dauerhafte Bereithaltung im Internet
ZWEITER TEIL Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen
Stand 2023-06-28