Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 59 Verwaltungsvorschriften§ 61 In-Kraft-Treten; Aufhebung von Rechtsvorschriften →