Katastrophenschutzbehörden sind die Senatskanzlei und die übrigen Senatsverwaltungen, die ihnen nachgeordneten Behörden, soweit diese Ordnungsaufgaben wahrnehmen, sowie die Bezirksämter.
§ 3
KatSGKatastrophenschutzbehörden
Teil 1 Begriffsbestimmungen und Organisation
Stand 2021-06-07