Das Land Berlin stellt Fortbildungsangebote zu Themen des Kinderschutzes für Bürgerinnen und Bürger, öffentliche Einrichtungen und Stellen sowie Einrichtungen und Dienste von Trägem der gesundheitlichen, sozialen und pädagogischen Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen sicher.
§ 14
KiSchuGFortbildung
Dritter Teil Regelungen zur Umsetzung des Netzwerkes Kinderschutz
Stand 2009-12-17