Das Gesetz regelt die Rechtsverhältnisse der öffentlichen Straßen. Für die Bundesfernstraßen gilt es nur, soweit dies ausdrücklich bestimmt ist.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern§ 2 Öffentliche Straßen →