1 Der Haushaltswirtschaft ist eine mehrjährige Finanz- und Investitionsplanung zu Grunde zu legen. 2 Das Nähere regelt ein Gesetz.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← Art. 63 LandesvermögenArt. 65 Landeshaushalt →