Das Land wirkt darauf hin, dass jeder Mensch Arbeit finden und dadurch seinen Lebensunterhalt bestreiten kann und dass die Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum versorgt ist.
Art. 6a
VerfArbeit, Wohnen
Grundlagen der Staatsgewalt, Grundrechte und Staatsziele
Stand 2026-03-03