1 Das Land schützt das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt Antisemitismus entgegen. 2 Das Land schützt und fördert das jüdische Leben und die jüdische Kultur.
Art. 6d
VerfSchutz jüdischen Lebens
Grundlagen der Staatsgewalt, Grundrechte und Staatsziele
Stand 2026-03-03