Ein Miteigentümer braucht für sein Gebot keine Sicherheit zu leisten, wenn ihm eine durch das Gebot ganz oder teilweise gedeckte Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld zusteht.
§ 184
ZVGZwangsversteigerung und Zwangsverwaltung in besonderen Fällen
Stand 2026-05-06