Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Wird ein Gebäude in Bauabschnitten errichtet, ist der bezugsfertige Teil als benutzbares Gebäude anzusehen.
§ 248
BewGBegriff der bebauten Grundstücke
Bebaute Grundstücke
Stand 2026-06-30