Jurafuchs

Anlage 22

BewG
(zu § 185 Absatz 3 Satz 3, § 190 Absatz 6 Satz 1 und 2)
Stand 2026-06-30
(Fundstelle: BGBl. I 2015, 1846)

Ein- und Zweifamilienhäuser80JahreMietwohngrundstücke, Mehrfamilienhäuser80JahreWohnungseigentum80JahreGeschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke:Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung)80JahreMuseen, Theater, Sakralbauten, Friedhofsgebäude70JahreBürogebäude/Verwaltungsgebäude60JahreBanken und ähnliche Geschäftshäuser60JahreEinzelgaragen/Mehrfachgaragen60JahreKindergärten (Kindertagesstätten), Allgemeinbildende und Berufsbildende Schulen, Hochschulen, Sonderschulen50JahreWohnheime/Internate, Alten-/Pflegeheime50JahreKauf-/Warenhäuser50JahreKrankenhäuser, Kliniken, Tageskliniken, Ärztehäuser40JahreGemeindezentren, Saalbauten, Veranstaltungsgebäude, Vereinsheime40JahreBeherbergungsstätten, Hotels, Verpflegungseinrichtungen40JahreSport-/Tennishallen, Freizeitbäder/Kur- und Heilbäder40JahreTief-,Hoch- und Nutzfahrzeuggaragen als Einzelbauwerke, Carports40JahreBetriebs-/Werkstätten, Industrie-/Produktionsgebäude40JahreLager-/Versandgebäude40JahreVerbrauchermärkte, Autohäuser30JahreReithallen, ehemalige landwirtschaftliche Mehrzweckhallen, Scheunen, u. Ä.30Jahre

Teileigentum ist in Abhängigkeit von der baulichen Gestaltung den vorstehenden Gebäudearten zuzuordnen.

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