Die für Umweltschutz, Geologie, Landwirtschaft und Forstwesen zuständigen Landesfachbehörden beobachten Veränderungen der physikalischen, chemischen und biologischen Beschaffenheit von Böden. Dazu werden insbesondere Dauerbeobachtungsflächen eingerichtet und betreut. Neben Angaben über die Beschaffenheit des Bodens sind Lage, Größe, Nutzung und sonstige einwirkende Faktoren sowie Eigentumsverhältnisse dieser Flächen zu dokumentieren. Zur Sicherung von Feststellungen über den Zustand des Bodens und zur Beurteilung von Veränderungen des Bodens kann Material aus ausgewählten Bodenproben unter Bezeichnung von Ort, Zeitpunkt und Verfahren der Probenentnahme in einer Bodenprobenbank eingelagert werden.
§ 10
BodSchAG LSABodenbeobachtungssystem
Teil 3 Boden- und Altlasteninformationen sowie Datenschutz
Stand 2002-04-02