Die zuständige Behörde führt eine Sammlung personenbezogener und nicht personenbezogener Daten über schädliche Bodenveränderungen, Verdachtsflächen, Altlasten und altlastverdächtige Flächen, in die die für die Erfüllung ihrer bodenschutz- und altlastengesetzlichen Aufgaben erforderlichen Informationen aufzunehmen sind und die durch automatisierte Verfahren nach bestimmten Merkmalen ausgewertet werden kann.
§ 9
BodSchAG LSASammlung von Daten
Teil 3 Boden- und Altlasteninformationen sowie Datenschutz
Stand 2002-04-02