Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten nicht hinsichtlich der Belastung oder möglichen Belastung von Flächen mit Kampfmitteln.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 19 Freistellung§ 21 Ordnungswidrigkeiten →