Jurafuchs

§ 27

BVerfGG
Allgemeine Verfahrensvorschriften
Stand 2026-05-06
Alle Gerichte und Verwaltungsbehörden leisten dem Bundesverfassungsgericht Rechts- und Amtshilfe. Fordert das Bundesverfassungsgericht Akten eines Ausgangsverfahrens an, werden ihm diese unmittelbar vorgelegt.

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