Das Bundesverfassungsgericht kann seine Entscheidung ohne Begründung bekanntgeben. In diesem Fall ist die Begründung der Beschwerdeführerin und dem Bundeswahlausschuss gesondert zu übermitteln.
§ 96d
BVerfGGVerfahren in den Fällen des § 13 Nummer 3a
Stand 2026-05-06